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  • Sobald durch kreative Arbeit ein Produkt entsteht (bspw. ein Text, eine Grafik, ein Video) spricht man von einem Werk.

    Dieses Werk ist durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht bezieht sich auf die Rechte, die einer Person über die Schöpfungen ihres Geistes gewährt werden, wie z.B. literarische und künstlerische Werke. Die Kreativität von Erfinder*innen hängt vom Originalitätsgrad der Arbeit ab. Je einzigartiger die Arbeit ist, desto höher ist ihr Wert. Daher entsteht der Bedarf an Schutz.

    Es sind somit "alle Rechte vorbehalten" und die Weiterverbreitung, Veränderung und Nutzung bedarf immer der Erlaubnis der Urheber*innen.

    Da dieses Vorgehen oft aufwendig ist, können durch freie Lizenzen wie CC-Lizenzen bestimmte Rechte an andere Personen vergeben werden.

    Das folgende Video verdeutlicht die rechtlichen Aspekte im Bereich der digitalen Hochschullehre noch einmal an einem konkreten Beispiel.

    Video "Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co. (Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?)" von Bieck, Julia; Schlotfeldt, Andrea; Wagner, Dorothee unter CC BY 4.0 -Lizenz von HOOU.