Selbstlernkurs rechtliche Grundlagen von OER
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Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) ermöglicht es, auch urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Bedingungen in offenen Bildungsressourcen zu verwenden. Dabei müssen jedoch wichtige rechtliche Aspekte beachtet werden.
Voraussetzungen für Zitate in OER
Für ein rechtlich korrektes Zitat müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Das zu zitierende Werk muss bereits veröffentlicht sein
- Eine erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat muss stattfinden
Praktische Umsetzung
Bei der Nutzung des Zitatrechts in OER-Materialien sollten Sie folgende Aspekte beachten:
- Zitieren Sie nur in dem Umfang, der für Ihre Auseinandersetzung erforderlich ist
- Kennzeichnen Sie das Zitat eindeutig als Fremdtext
- Geben Sie unbedingt die Quelle vollständig an
- Das Zitat bzw. der Fremdtext muss von der freien Lizenz ausgenommen werden
Das Zitatrecht deckt nicht die bloße Übernahme fremder Inhalte ohne eigene inhaltliche Auseinandersetzung ab. Die Verwendung des zitierten Werkes muss sich dabei auf den Umfang beschränken, der für die geistige Auseinandersetzung notwendig ist.