Selbstlerneinheit rechtliche Grundlagen von OER
Section outline
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Im Zusammenhang mit CC-Lizenzen fallen immer wieder die Begriffe Lizenznehmer*innen und Lizenzgeber*innen - doch wie unterscheiden sich diese voneinander?
Lizenzgeber*innen
Die Lizenzgeber*in ist eine Person oder Organisation, die die Nutzungsrechte an einem Werk hat und dieses lizenziert. Die Lizenzgeber*in bleibt dabei Eigentümer*in des Werkes und gewährt lediglich das Recht zur Nutzung unter bestimmten Bedingungen. Das kann die Urheber*in des Werks sein - es kann sich hierbei jedoch unter anderem auch um Arbeitgeber*innen handeln.
Lizenznehmer*innen
Im Gegensatz dazu ist die Lizenznehmer*in die Person oder das Unternehmen, das die Nutzungsrechte an einem Werk von der Lizenzgeber*in erhält. Die Lizenznehmer*in darf das Werk gemäß den im Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen nutzen, ohne jedoch Eigentümer*in des Werkes zu werden.
In folgendem Video wird das Verhältnis zwischen Lizenzgeber*innen und Lizenznehmer*innen bei der Kombinierung verschiedener CC-lizenzierter Werke informativ und unterhaltsam erklärt.
Video "#OERerklärt - Lizenznehmen und Lizenzgeben" von Jöran Muuß-Merholz und Chris Dies für OERinfo – Informationsstelle OER unter CC BY 4.0 -Lizenz von OERinfo.