Abschnittsübersicht

  •  Hinweise zur Nutzung der Selbstlerneinheit

    Diese Selbstlerneinheit bietet einen ersten Überblick über die Grundlagen des Urheberrechts und wie freie Lizenzen genutzt werden können, um eigene Werke legal zu teilen und zu verbreiten. Dieser Kurs richtet sich an alle, die OER einsetzen oder erstellen und sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen möchten.

    Nutzen Sie die Navigation links im Kursindex, um gezielt zu Themen zu springen.

    Bei diesem Kurs hier handelt es sich um einen Selbstlernkurs ohne aktive Moderation. Angehörige der Hochschule Düsseldorf können während der Bearbeitung das Forum unserer Community of Practice nutzen, um Ihre Ideen und Erfahrungen zu teilen.

    Die geschätzte Dauer für den Abschluss dieses Kurses beträgt 1h.

  • Sobald durch kreative Arbeit ein Produkt entsteht (bspw. ein Text, eine Grafik, ein Video) spricht man von einem Werk.

    Dieses Werk ist durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht bezieht sich auf die Rechte, die einer Person über die Schöpfungen ihres Geistes gewährt werden, wie z.B. literarische und künstlerische Werke. Die Kreativität von Erfinder*innen hängt vom Originalitätsgrad der Arbeit ab. Je einzigartiger die Arbeit ist, desto höher ist ihr Wert. Daher entsteht der Bedarf an Schutz.

    Es sind somit "alle Rechte vorbehalten" und die Weiterverbreitung, Veränderung und Nutzung bedarf immer der Erlaubnis der Urheber*innen.

    Da dieses Vorgehen oft aufwendig ist, können durch freie Lizenzen wie CC-Lizenzen bestimmte Rechte an andere Personen vergeben werden.

    Das folgende Video verdeutlicht die rechtlichen Aspekte im Bereich der digitalen Hochschullehre noch einmal an einem konkreten Beispiel.

    Video "Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co. (Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?)" von Bieck, Julia; Schlotfeldt, Andrea; Wagner, Dorothee unter CC BY 4.0 -Lizenz von HOOU.

  • Die Begriffe “Gemeinfreiheit” und “Public Domain” spielen eine entscheidende Rolle im Bereich der offenen Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER). In Deutschland und international gibt es Unterschiede in der rechtlichen Behandlung und der praktischen Anwendung dieser Konzepte.

    Gemeinfrei

    In Deutschland bezieht sich Gemeinfreiheit auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist. Dies ist in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall. Gemeinfreie Werke können ohne Einschränkungen genutzt, verändert und verbreitet werden, ohne dass hierfür eine Erlaubnis oder Lizenz erforderlich ist.

    Trotz Gemeinfreiheit können jedoch noch Leistungsschutzrechte, bspw. durch einen Verlag, bestehen.

    Im Jahr 2024 sind einige bekannte Kunstwerke gemeinfrei geworden. Welche Werke das sind und was es bedeutet, dass sie nun unter Public Domain fallen, wurde sehr ausführlich vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in diesem Artikel erläutert.

    Der Begriff "Gemeinfreiheit" im deutschen Recht entspricht weitgehend dem Konzept der Public Domain.

    Public Domain

    Der Begriff "Public Domain" ist international gebräuchlicher und umfasst Werke, die entweder niemals urheberrechtlich geschützt waren oder deren Schutzfrist abgelaufen ist und daher von jeder Person ohne Einschränkungen genutzt werden können. Die Regelungen zur Dauer des Urheberrechtsschutzes variieren jedoch von Land zu Land.

    Die CC0-Lizenz (Creative Commons Zero) ermöglicht es Urheber*innen, ihre Werke ausdrücklich in die Public Domain zu überführen. Das bedeutet, dass die Urheber*innen auf ihre bestehenden Rechte verzichten.

    In Deutschland ist das Urheberrecht stark durch das Konzept der moralischen Rechte geprägt, die nicht abgetreten werden können. Diese Rechte umfassen unter anderem das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und den Schutz vor Entstellung des Werkes.

    Im anglo-amerikanischen Raum hingegen ist das Urheberrecht flexibler und erlaubt es den Urheber*innen, ihre Rechte vollständig aufzugeben, was durch die Public Domain oder Lizenzen wie CC0 ermöglicht wird.

    Die Konzepte der Gemeinfreiheit und Public Domain sind zentrale Bestandteile im Bereich der OER, insbesondere in Deutschland. Während in Deutschland die Bedingungen für die Gemeinfreiheit im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verbindlich geregelt sind, bietet die internationale Public Domain eine breitere Perspektive, die durch Regelungen verschiedener nationaler Gesetze und internationaler Abkommen wie die Berner Übereinkunft geprägt ist.

    Die Berner Übereinkunft von 1886, der 179 Staaten angehören, regelt den internationalen Schutz geistigen Eigentums. Sie zielt darauf ab, gleiche Schutzbedingungen für ausländische Werke zu schaffen. Dennoch gibt es Unterschiede, z.B. können Werke in den USA früher in die Public Domain übergehen als in Deutschland.

    Der Fall Steamboat Willie

    Die Public Domain von Steamboat Willie, dem ersten Mickey-Mouse-Film, trat 2024 in den USA ein, was bedeutet, dass der Film nun frei genutzt und verändert werden kann, ohne eine Lizenz einholen zu müssen. In Deutschland gilt jedoch eine andere Rechtslage, die aufgrund der EU-Urheberrechtsrichtlinie und nationalen Gesetzen die Nutzung und Veränderung von urheberrechtlich geschützten Werken regelt. Demnach läuft der urheberrechtliche Schutz von Steamboat Willie in Deutschland noch bis 2042. Die Walt Disney Company, als Schöpferin von Steamboat Willie, hat weiterhin Interessen an der Verwendung und Veränderung des Films. Die Geschichte von Steamboat Willie zeigt, dass Urheberrechtsschutz von Land zu Land variiert und immer sorgfältig vor der Verwendung geprüft werden muss.

    Mickey Mouse whistling while piloting a steamboat on a river

    Walt Disney, Public domain, via Wikimedia Commons,
    zugegriffen am 28. Juni 2024, https://w.wiki/AbB2

    Herausforderungen:
    Ein Problem besteht darin, dass viele Werke nicht eindeutig als gemeinfrei gekennzeichnet sind, was Unsicherheiten bei der Nutzung erzeugt. Zudem sind viele gemeinfreie Werke nicht digital verfügbar, was ihren Einsatz in modernen Bildungsumgebungen erschwert.

  • Im Zusammenhang mit CC-Lizenzen fallen immer wieder die Begriffe Lizenznehmer*innen und Lizenzgeber*innen - doch wie unterscheiden sich diese voneinander?

    Lizenzgeber*innen

    Die Lizenzgeber*in ist eine Person oder Organisation, die die Nutzungsrechte an einem Werk hat und dieses lizenziert. Die Lizenzgeber*in bleibt dabei Eigentümer*in des Werkes und gewährt lediglich das Recht zur Nutzung unter bestimmten Bedingungen. Das kann die Urheber*in des Werks sein - es kann sich hierbei jedoch unter anderem auch um Arbeitgeber*innen handeln.

    Lizenznehmer*innen

    Im Gegensatz dazu ist die Lizenznehmer*in die Person oder das Unternehmen, das die Nutzungsrechte an einem Werk von der Lizenzgeber*in erhält. Die Lizenznehmer*in darf das Werk gemäß den im Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen nutzen, ohne jedoch Eigentümer*in des Werkes zu werden.

    In folgendem Video wird das Verhältnis zwischen Lizenzgeber*innen und Lizenznehmer*innen bei der Kombinierung verschiedener CC-lizenzierter Werke informativ und unterhaltsam erklärt.

    Video "#OERerklärt - Lizenznehmen und Lizenzgeben" von Jöran Muuß-Merholz und Chris Dies für OERinfo – Informationsstelle OER unter CC BY 4.0 -Lizenz von OERinfo.

  • Literatur

    Medien

    Abbildungen, Video, Audio